A. Gesetzeswortlaut von § 16 UWG

§ 16 Strafbare Werbung

(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

B. Inhaltsverzeichnis

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I.   Strafbare irreführende Werbung
II.  Strafbare progressive Kundenwerbung
III. Abgrenzung zu § 5
IV. Rechtsfolgen

C. Literatur



I. Strafbare irreführende Werbung

II. Strafbare progressive Kundenwerbung

III. Abgrenzung zu § 5

IV. Rechtsfolgen



C. Literatur
zu § 16 UWG

Ahrens/Richter, Fingierte Belobigungen im Internet – Eine lauterkeits- und vertragsrechtliche Analyse am Beispiel von Hotelbewertungsportalen
WRP 2011, 814

Brammsen/Apel, Strafbare Werbung für „Abo-Fallen“
WRP 2011, 1254

Eisele, Zur Strafbarkeit von sog. „Kostenfallen“ im Internet
NStZ 2010, 193

Falk, Zur Eigenständigkeit des Begriffs der Branchennähe – Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 20.01.2011 – I ZR 10/09 – BCC
GRUR 2012, 348

Geduldeter Betrug? Rechtliche Bewertung unseriöser Kreditvermittlungsangebote
VuR 2007, 258

Kempf/Schilling, Nepper, Schlepper, Bauernfänger – zum Tatbestand strafbarer Werbung (§16 Abs. 1 UWG)
wistra 2007, 41

Krack, Legitimationsdefizite des § 16 Abs. 2 UWG
Festschrift Otto, 2007, 609

Kugler, Die strafbare Werbung (§ 16 Abs. 1 UWG) nach der UWG-Reform 2004
Dissertation Konstanz, 2008

Kunkel, Zur praktischen Bedeutung der strafbaren Werbung gemäß § 16 Abs. 1 UWG vor dem Hintergrund der Ausgestaltung als Privatklagedelikt
WRP 2008, 292

Lindloff/Fromm, Ist gekennzeichnete redaktionelle Werbung auf Webseiten strafbar? –
Strafrechtliche Relevanz des Verschleierns von Werbehandlungen
MMR 2011, 359

Mäsch/Hesse, Multi-Level-Marketing im freien Raum – Veränderung der strafrechtlichen Beurteilung von Direktvertriebssystemene durch die UWG-Novelle 2004
GRUR 2010, 10

Olesch, § 16 II: Ein Schiff ohne Wasser
WRP 2007, 908

Rengier, Strafbare Werbung durch Unterlassen
Festschrift Ottto 2007, 727

Scheinfeld, Betrug durch unternehmerisches Werben? – Zur Divergenz zwischen Wettbewerbsrecht und Absichtskriterium des BGH
wistra 2008, 167

Wünsche, Abgrenzung zulässiger Multi-Level-Marketing-Systeme von unzulässiger progressiver Kundenwerbung
BB 2012, 273

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