A. Gesetzeswortlaut von § 10 UWG

§ 10 Gewinnabschöpfung

(1) Wer vorsätzlich eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, kann von den gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten auf Herausgabe dieses Gewinns an den Bundeshaushalt in Anspruch genommen werden.
(2) 1Auf den Gewinn sind die Leistungen anzurechnen, die der Schuldner auf Grund der Zuwiderhandlung an Dritte oder an den Staat erbracht hat. 2Soweit der Schuldner solche Leistungen erst nach Erfüllung des Anspruchs nach Absatz 1 erbracht hat, erstattet die zuständige Stelle des Bundes dem Schuldner den abgeführten Gewinn in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen zurück.
(3) Beanspruchen mehrere Gläubiger den Gewinn, so gelten die §§ 428 bis 430 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
(4) 1Die Gläubiger haben der zuständigen Stelle des Bundes über die Geltendmachung von Ansprüchen nach Absatz 1 Auskunft zu erteilen. 2Sie können von der zuständigen Stelle des Bundes Erstattung der für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Aufwendungen verlangen, soweit sie vom Schuldner keinen Ausgleich erlangen können. 3Der Erstattungsanspruch ist auf die Höhe des an den Bundeshaushalt abgeführten Gewinns beschränkt.
(5) Zuständige Stelle im Sinn der Absätze 2 und 4 ist das Bundesamt für Justiz.

B. Inhaltsverzeichnis

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I.   Herausgabe des Verletzergewinns an den Bundeshaushalt
II.  Anrechnung von Leistungen
III. Gesamtgläubiger
IV. Auskunft über Geltendmachung von Ansprüchen

C. Literatur


I.   Herausgabe des Verletzergewinns an den Bundeshaushalt


II.  Anrechnung von Leistungen


III. Gesamtgläubiger


IV. Auskunft über Geltendmachung von Ansprüchen



C. Literatur
zu § 10 UWG

Alexander, Schadensersatz und Abschöpfung im Lauterkeits- und Kartellrecht,
2010

Alexander Nutzen und Zukunft der Gewinnabschöpfung in der Diskussion
WRP 2012, 1190

Fezer, Zweckgebundene Verwendung von Unrechtserlösen zur Finanzierung der Verbraucherarbeit
2012

Gärtner, Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG
GRUR Int. 2008, 817

Pokrant, Zum Verhältnis von Gewinnabschöpfung gemäß § 10 und Schadensersatz nach § 9 UWG
Festschrift Ullmann, 2006, 813

van Raay, Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG: „Erste Schritte“
VuR 2007, 47

Schmauß, Der Gewinnabschöfungsanspruch von Verbänden in der Neufassung des § 10 des Gesetzes gegen den unlatueren Wettbewerb (UWG)
2007

Sieme, Die Auslegung des Begriffs „zu Lasten“ in § 10 UWG und § 34a GWB
WRP 2009, 914

Stadler, Der Gewinnabschöpfungsanspruch: eine Variante des private enforcements? in:
Augenhofer (Hrsg), Die Europäisierung des Kartell- und Lauterkeitsrechts, 2009, 117

Zimmer/Höft, „Private Enforcement“ im öffentlichen Interesse
ZGR 2009, 662

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