A. Gesetzeswortlaut von § 20 UWG
§ 20 Bußgeldvorschriften
2. in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Nummer 3 unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine
gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung wirbt.
B. Inhaltsverzeichnis
Klicken Sie im Inhaltsverzeichnis auf die Überschriften, um direkt zu den jeweiligen Abschnitten zu gelangen!
I. Voraussetzungen für eine Ordnungswidrigkeit
II. Rechtsfolge
III. Verwaltungsbehörde
C. Literatur
I. Voraussetzungen für eine Ordnungswidrigkeit
…
II. Rechtsfolge
…
III. Verwaltungsbehörde
…
C. Literatur zu § 20 UWG
Köhler, Neue Regelungen zum Verbraucherschutz bei Telefonwerbung und Fernabsatzverträgen
NJW 2009, 2567
zurück zum Inhaltsverzeichnis