Zum Wettbewerbsrecht existieren einige bewährte Kommentierungen (hier). Die Bearbeiter solcher Kommentare stellen sich der Herausforderung, eine stetig wachsende Flut von gerichtlichen Entscheidungen und Literaturbeiträgen zu berücksichtigen. Mittlerweile ist es notwendig geworden, die Kommentierung wöchentlich zu aktualisieren. Dies ist mit Printausgaben nicht zu leisten. Daher sind Fachverlage in den letzten Jahren dazu übergegangen, ergänzend elektronische Fassungen ihrer UWG-Kommentare über das Internet anzubieten, welche einer solchen Anforderung gerecht werden.
Die Verfasser des vorliegenden Kommentars verfallen nicht der Hybris, ein gleichwertiges Angebot zu den kommerziell verlegten Werken anzubieten. Ihnen ist bereits gedient, wenn das vorliegende Werk die bestehende Kommentarliteratur ergänzt, die komplexe Anwaltspraxis bereichert und möglicherweise auch hilfesuchenden Laien Unterstützung bietet. Das vorliegende Werk befindet sich noch in der Fertigstellung und wird laufend aktualisiert.
Im Unterschied zu vielen anderen elektronischen UWG-Kommentaren ist der Zugang zu diesem Onlinekommentar kostenlos. Dies bedeutet, dass der Nutzer den Kommentar ohne Nutzungsgebühr lesen kann und für Rechtsprechung sowie Gesetzestexte auf kostenlos zugängliche Datenbanken weiter geleitet wird.* Für gerichtliche Urteile und Beschlüsse wird nach Kräften auf die nahezu werktäglich aktualisierten Entscheidungsdatenbanken der Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte verlinkt, welche in ihrer Gesamtheit über 6.000 Entscheidungen aus dem Bereich IT/IP umfassen (zum Wettbewerbsrecht hier und hier); für Gesetztestexte greift der Kommentar hingegen auf die ebenfalls kostenlos nutzbare Website www.gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) zurück (hier).
Eine Beteiligung der Leser an dem Aufbau und der Optimierung des Kommentars ist ausdrücklich erwünscht. Je umfassender die Leserschaft die Autoren unterstützt, desto zügiger lassen sich die Inhalte des Onlinekommentars zum Nutzen aller verbessern. Jeder Leser, der zur Qualität des Kommentars beizutragen gewillt ist (z.B. Hinweise auf Fehler oder fehlende Literatur/Rechtsprechung), wird höflich gebeten, mit den Verfassern des Kommentars über Kontakt aufzunehmen (hier). Auch für Hinweise zu Quellen, die den vorliegenden Kommentar zitieren, sind die Verfasser zu Dank verbunden.

Der Schleswig-Holsteiner Online-Kommentar zum UWG berücksichtigt das am 10.12.2015 in Kraft getretene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wie es am 09.12.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158).

Das Zitieren des Kommentars wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings sollte die Fertigstellung des Kommentars (einschließlich eines Randnummern-Systems) abgewartet werden, welche an dieser Stelle zu einem späteren Zeitpunkt vermerkt werden wird. Bei einer Zitierung sind lediglich die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 51, 63 UrhG) einzuhalten. Die Verfasser schlagen zur Zitierweise vor:

SH-Kommentar, UWG, Stand: [Datum], §, Rn.

Wir wünschen der Leserschaft eine möglichst hilfreiche Lektüre.
Schleswig-Holstein, 01.01.2018
Dr. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

 


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