Ob Sie nun selbst einen Wettbewerbsverstoß eines Mitbewerbers unterbinden oder sich gegen die wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Konkurrenten oder eines Vereins wehren wollen – besonders fachkundige Hilfe finden Sie bei einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Bei gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht ist die anwaltliche Vertretung von Gesetzes wegen Pflicht (vgl. § 78 ZPO); dies gilt auch für einfachste schriftliche Einlassungen einer Partei (etwa auf Fristverlängerung).
Gegenüber dem Allgemeinanwalt ist der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz auf die Bearbeitung von Mandaten u.a. aus dem Wettbewerbsrecht spezialisiert. Zur Erlangung dieses Titels hat der betreffende Rechtsanwalt der zuständigen Rechtsanwaltskammer eine Vielzahl praktischer Fälle und das Bestehen einer besonderen theoretischen Prüfung im Gewerblichen Rechtsschutz in den vergangenen drei Jahren vor Antragsstellung nachzuweisen.
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Dr. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Katrin Reinhardt
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